Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1. DEFINITIONEN
2. DAS SYSTEM
3. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
4. ZAHLUNG
5. KUNDENDATEN & DATENSCHUTZ
6. VERANTWORTLICHKEITEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN
7. EIGENTUM
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
9. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
10. SCHADENSERSATZ
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
12. ÄNDERUNGEN
13. JURISTISCHE PERSONEN UND ANWENDBARER SERVICE
14. ALLGEMEINES
Anhang A: Richtlinie zur akzeptablen Nutzung
Anhang B: Service-Level und Support-Bedingungen
Allgemeine Service-Level- und Supportbedingungen
A. VERFÜGBARKEIT
B. HÖHERE GEWALT
C. ÜBERWACHUNG
D. Umfang der Unterstützung
E. Definitionen der Schweregrade
F. KOMMUNIKATION
G.GLOSSAR
Spezifische Service-Level- und Supportbedingungen
Servicebedingungen-Verlängerung - Basic
A. SUPPORT-LEVEL UND REAKTIONSZEITEN
Servicebedingungen-Verlängerung - Premium
A. DIENSTLEISTUNGSGUTHABEN
B. SUPPORT-LEVEL UND REAKTIONSZEITEN
Letzte Änderung: 26. November 2024
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Produkt- und Serviceangebot von Spherity stellen einen Lizenzvertrag (nachfolgend „ Vertrag “) dar, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem beide Parteien diesen Vertrag unterzeichnet oder anderweitig elektronisch akzeptiert haben („ Datum des Inkrafttretens “). Er wird zwischen der jeweiligen Rechtspersönlichkeit von Spherity (siehe Abschnitt „Rechtspersönlichkeiten und anwendbarer Service“), nachfolgend „ Spherity “ genannt, und dem Unternehmen, das die Lizenz erwirbt, nachfolgend „ Kunde “ genannt, geschlossen. Dieser Vertrag umfasst die zugehörigen Service-Level- und Supportbedingungen sowie die Nutzungsrichtlinien und enthält unter anderem Gewährleistungsausschlüsse, Haftungsbeschränkungen und Nutzungsbeschränkungen. Die Nutzung des Dienstes von Spherity (wie unten im Abschnitt „Definitionen“ definiert) durch den Kunden unterliegt diesem Vertrag.
JEDE PARTEI BESTÄTIGT, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND SICH MIT IHREN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄRT UND DASS DIE PERSON, DIE SIE AKZEPTIERT, DIE BEFUGNIS HAT, DIES ZU TUN. DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES KUNDEN AKZEPTIERT, ERKLÄRT, DASS SIE DIE BEFUGNIS HAT, DEN KUNDEN AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU BINDEN.
1. DEFINITIONEN
Die folgenden großgeschriebenen Begriffe haben die nachstehenden Bedeutungen, wann immer sie in dieser Vereinbarung verwendet werden:
1.1. „Affiliate“ bezeichnet jede juristische Person, die die bezeichnete juristische Person kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei „Kontrolle“ den direkten oder indirekten Einfluss auf die Geschäftsführung und die Unternehmenspolitik einer juristischen Person durch den Besitz von stimmberechtigten Anteilen, vertraglich oder auf andere Weise bedeutet.
1.2. „AUP“ bezeichnet Spheritys Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use Policy), die dieser Vereinbarung als Anhang A beigefügt ist.
1.3. „Autorisierter Administrator“ bezeichnet den Haupt- oder Zusatzkontakt des Kunden sowie technische und finanzielle Administratoren.
1.4. „Kardinalpflicht“ bezeichnet eine wesentliche vertragliche Verpflichtung, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde, sowie eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
1.5. „Dienstleister“ bezeichnet unabhängige Auftragnehmer und Berater des Kunden, die keine Wettbewerber von Spherity sind.
1.6. „Kundendaten“ bezeichnet elektronische Daten, die vom Kunden oder dessen Nutzern in das System eingegeben oder über das System erfasst werden.
1.7. „Schäden“ bezeichnet die Ansprüche beider Parteien auf Erstattung von Aufwendungen und Schadensersatz.
1.8. „Dokumentation“ bezeichnet Spheritys Standardhandbuch zur Nutzung des Systems sowie aktuelle veröffentlichte Anleitungen, Handbücher und Onlinehilfen, die die Funktionen, den Betrieb und die Verwendung des Systems beschreiben und von Spherity regelmäßig aktualisiert werden können.
1.9. „Enddatum“ ist das Datum, an dem Spheritys Leistungspflichten gemäß Bestellung enden und der Kunde keinen Anspruch mehr auf die entsprechende Dienstleistung hat.
1.10. „Unternehmensidentität“ bezeichnet die Darstellung der juristischen Person des Kunden über eine eindeutige Kennung innerhalb des Systems.
1.11. „Hauptkontakt“ bezeichnet den primären Ansprechpartner des Kunden für das Onboarding.
1.12. „Angebot“ bezeichnet ein verbindliches Leistungsangebot von Spherity an den Kunden, das zum Zeitpunkt seiner Übermittlung durch geeignete schriftliche Mittel (z. B. Angebotsformular, Website oder E-Mail) gültig ist.
1.13. „Bestellung“ bezeichnet die verbindliche Zustimmung des Kunden zu einem bestimmten Angebot und die Aufforderung zur Ausführung gegen Zahlung an Spherity gemäß den angegebenen Zahlungsbedingungen.
1.14. „Bestelldatum“ ist das Datum, an dem Spheritys Leistungspflichten gemäß Bestellung beginnen und der Kunde Anspruch auf die entsprechende Dienstleistung hat.
1.15. „Partei“ bezeichnet entweder Spherity oder den Kunden. Spherity und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
1.16. „Zugelassener Nutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden oder eines verbundenen Unternehmens des Kunden, der zur Nutzung des Systems berechtigt ist.
1.17. „Primärer Zugriffsort“ bezeichnet den primären (aber nicht ausschließlichen) Ort, von dem aus der Kunde auf das System zugreift.
1.18. „Datenschutzerklärung“ bezeichnet Spheritys Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung, derzeit veröffentlicht unter spherity.com/privacypolicy.
1.19. „Dienstleistung“ bezeichnet Spheritys Leistung im Rahmen eines Angebots, einschließlich des Systems sowie gegebenenfalls zusätzlicher Unterstützungs- oder Serviceleistungen gemäß Angebot.
1.20. „SLA“ bezeichnet Spheritys Service Level Agreement und Supportbedingungen, in denen Serviceniveaus, Support- und dienstspezifische Bedingungen festgelegt sind und die dieser Vereinbarung als Anhang B beigefügt sind.
1.21. „Spherity-Technologie“ bezeichnet (i) das System, die Dokumentation und alle zugehörigen Technologien und Dokumentationen sowie (ii) alle von Spherity oder seinen Zulieferern im Rahmen dieser Vereinbarung entwickelten geistigen Eigentumsrechte.
1.22. „Abonnementgebühr“ bezeichnet die im Angebot festgelegte und in der Bestellung bestätigte Gebühr.
1.23. „Abonnementlaufzeit“ ist der Zeitraum zwischen dem Bestelldatum und dem Enddatum und kann gemäß Bestellung automatisch verlängert werden.
1.24. „System“ bezeichnet Spheritys Software-as-a-Service (SaaS)-basierte Anwendungen sowie alle zugehörigen Funktionen und unmittelbar damit verbundenen Dienstleistungen.
1.25. „Gesamtgebühr“ ist der in der Bestellung festgelegte Endbetrag, der vom Kunden an Spherity zu zahlen ist.
1.26. „Nutzer“ bezeichnet jede Person, die das System im Namen des Kunden oder über das Kundenkonto bzw. mit den Zugangsdaten des Kunden nutzt, unabhängig davon, ob sie autorisiert ist oder nicht.
1.27. „Nutzungskennzahl“ bezeichnet das Maß, anhand dessen die in der Bestellung festgelegte Gesamtgebühr berechnet wird.
2. DAS SYSTEM
2.1. Nutzung des Systems.
Spherity stellt dem Kunden während der im Auftrag festgelegten Abonnementlaufzeit ein oder mehrere Konten zur Nutzung des Systems zur Verfügung. Der Kunde darf auf das System zugreifen und es ausschließlich zu eigenen Zwecken und im vorgesehenen Umfang sowie nur gemäß dieser Vereinbarung oder der Dokumentation nutzen. Zur Klarstellung: Das System wird auf Remote-Basis als Software-as-a-Service bereitgestellt. Soweit Softwarecode bereitgestellt wird, gewährt Spherity dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur internen Nutzung dieser Software zum Zweck des Zugriffs auf das System und dessen Nutzung. Sofern zutreffend, ist die Nutzung des Systems nur durch zugelassene Nutzer gestattet.
2.2. Unternehmensidentität.
Das Kundenkonto umfasst die im Auftrag angegebene Anzahl von Unternehmensidentitäten.
2.3. Support.
Während der Abonnementlaufzeit umfasst Spheritys Dienstleistung Support für zugelassene Nutzer gemäß dem im Auftrag angegebenen Serviceniveau. Spheritys Service Level Agreement und Supportbedingungen sind in Anhang B enthalten.
2.4. Leistungsbeschränkungen.
Spherity betreibt das System in wesentlicher Übereinstimmung mit der jeweils geltenden Dokumentation und den ergänzenden Servicevereinbarungen zu dieser Vereinbarung. Spherity gewährleistet nicht, dass die Nutzung des Systems durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgen wird. Spherity prüft die Kundendaten nicht auf Richtigkeit und übernimmt keine Pflege der Kundendaten. Abgesehen von etwaigen Regelungen in einem gültigen Service Level Agreement und entsprechenden Gutschriften haftet Spherity nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen, Ausfälle oder andere Probleme, die aus der Nutzung des Internets, elektronischer Kommunikation oder anderer Systeme resultieren und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Spherity liegen.
2.5. Dokumentation.
Der Kunde darf die Dokumentation ausschließlich insoweit vervielfältigen und verwenden, wie dies zur Unterstützung der Nutzung des Systems durch die Nutzer erforderlich ist.
2.6. Systemaktualisierungen.
Spherity ist berechtigt, Funktionen und Merkmale des Systems oder das SLA jederzeit zu ändern. Änderungen am System werden dokumentiert und dem Kunden angemessen und mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt. Führt eine solche Änderung zu einer wesentlichen Einschränkung von Funktionen oder Merkmalen, die im Rahmen eines Auftrags bereitgestellt werden, kann der Kunde diesen Auftrag innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung ohne Angabe von Gründen kündigen oder – sofern kein weiterer Auftrag besteht – diese Vereinbarung kündigen.
2.7. Professionelle Dienstleistungen; Schulung.
Soweit im Auftrag, in einem Statement of Work oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, stellt Spherity Schulungen und professionelle Dienstleistungen zur Unterstützung der Implementierung und Nutzung des Systems bereit.
3. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
3.1. Term. This Agreement is effective as of the date at which both Parties accept all the terms and conditions of this Agreement, and expires at an expiration date agreed to by both Parties or terminates as set forth below. Where Spherity offers a fully automated purchasing process, (a) Spherity’s acceptance of this Agreement in its unmodified, then-current version is implied without the need for any such explicit statement as soon as Customer accepts the same Agreement; (b) this Agreement expires at the End Date of the Subscription Term.
3.2. Termination. Either Party may terminate this Agreement on written notice if there are no Orders in effect. In addition, either Party may terminate this Agreement upon written notice if the other Party (a) ceases operation without a successor; or (b) is affected by a significant deterioration in its financial circumstances. An indication of such deterioration may also be, inter alia, that a creditor pursues enforcement against the assets of the respective Party. Other rights under statutory provisions to terminate the Agreement for good cause remain unaffected. For clarity, termination of this Agreement automatically terminates all underlying Orders.
3.3. Effects of Termination. Upon termination of this Agreement, (i) Customer shall immediately cease all use of and access to the System (including any and all Spherity Technology) and (ii) each Party shall return to the other Party (or destroy) such other Party’s Confidential Information (subject to Section 3.4 below). Termination of this Agreement is not an exclusive remedy and the exercise of either Party of any remedy under this Agreement shall be without prejudice to any other remedies it may have under this Agreement, by law, or otherwise.
3.4. Customer Data. During the thirty (30)-day period immediately following expiration or termination of this Agreement, Spherity shall provide Customer with access to the Customer Data for retrieval. Thereafter, Spherity is under no obligation to keep or make available to Customer any Customer Data.
3.5. Survival. The following provisions will survive termination or expiration of this Agreement: (a) any obligation of Customer to pay Subscription Fees, including any penalties, incurred before termination; (b) Articles and Sections 3 (Term and Termination), 5.1 (Protection of personal data), 6.1 (Acceptable Use), 7 (Ownership), 8 (Confidential Information), 9.3 (Warranty Disclaimers), 10 (Indemnification), and 11 (Limitation of Liability); and (c) any other provision of this Agreement that must survive to fulfill its essential purpose.
4. ZAHLUNG
4.1. Angebot und Bestellung.
Spherity unterbreitet dem Kunden im Angebot einen zum Zeitpunkt der Mitteilung gültigen und verbindlichen schriftlichen Leistungsvorschlag, der für die darin angegebene Dauer gültig bleibt. Sofern kein vollständig automatisierter Kaufprozess zugrunde liegt, kann der Kunde Einzelheiten des Angebots verhandeln, was dazu führen kann, dass sich das ursprüngliche Angebot und die daraus resultierende Bestellung in ihren Details unterscheiden. In jedem Fall stellt die Bestellung (a) eine verbindliche Zustimmung des Kunden zu einem spezifischen Angebot dar, wobei die im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen auch als Bestandteil der Bestellung gelten, und (b) eine Aufforderung zur Ausführung der Bestellung gegen Zahlung an Spherity gemäß den angegebenen Zahlungsbedingungen.
4.2. Abonnementlaufzeit und Verlängerung.
Das Abonnement tritt am Bestelldatum in Kraft und bleibt für den im Auftrag angegebenen Zeitraum gültig. Das Abonnement endet automatisch mit dem Enddatum, sofern zutreffend und sofern keine anderweitige Kündigung gemäß den Abschnitten 3 und 4 erfolgt. Sofern kein Enddatum oder keine Kündigungsregelung ausdrücklich angegeben ist, verlängert sich jede Bestellung automatisch um aufeinanderfolgende Abonnementlaufzeiten in gleicher Länge wie die ursprüngliche Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementlaufzeit schriftlich mit, dass keine Verlängerung erfolgen soll. Abgesehen von dieser Regelung ist eine ordentliche Kündigung einer Bestellung durch eine der Parteien ausgeschlossen.
4.3. Gebühren und Zahlung.
Der Kunde zahlt an Spherity die im Auftrag festgelegte Abonnementgebühr für jede Abonnementlaufzeit. Die Gebühren basieren auf dem Angebot sowie gegebenenfalls auf der im Auftrag angegebenen Nutzungskennzahl und sind vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem im Auftrag angegebenen Bestelldatum (bzw. dessen Jahrestag für jede weitere Abonnementlaufzeit) zu zahlen, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist. Nicht gezahlte Beträge unterliegen dem gesetzlichen Verzugszinssatz. Etwaige Bestellungen des Kunden dienen lediglich administrativen Zwecken und stellen keine Voraussetzung für die Zahlung dar. Die Zahlung ist nicht vom Abschluss von Implementierungs- oder sonstigen Dienstleistungen abhängig.
4.4. Rechnungsstellung.
Sofern zwischen den Parteien nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Abonnementgebühren von Spherity gemäß den Angaben im Auftrag berechnet und vom Kunden bezahlt. Spherity kann Rechnungen an eine vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden. Abgesehen von einvernehmlich vereinbarten Gebührenerhöhungen entspricht die Abonnementgebühr für jede Abonnementlaufzeit dem Betrag der unmittelbar vorhergehenden Laufzeit für denselben Auftrag. Der Kunde erstattet Spherity alle vorab genehmigten, angemessenen und ordnungsgemäß belegten Reise- und Nebenkosten, die Spherity im Rahmen der Leistungserbringung entstehen.
4.5. Gebührenanpassung.
Spherity ist berechtigt, die dem Kunden in Rechnung gestellten Abonnementgebühren nach schriftlicher Mitteilung mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen vor Inkrafttreten der neuen Gebührenstruktur angemessen anzupassen. Die neuen Gebühren gelten für die nächste Abonnementlaufzeit unmittelbar nach Ablauf der genannten Frist. Ein Verzicht auf eine Gebührenerhöhung bedeutet keinen Verzicht auf das Recht zur künftigen Anpassung. Gebührenanpassungen gelten auch, wenn der Kunde die Dienstleistung in nachfolgenden Laufzeiten reduziert. Sofern nicht ausdrücklich in den Abschnitten 2.3 (Support), 2.4 (Leistungsbeschränkungen), 3.2 (Kündigung), 3.3 (Auswirkungen der Kündigung), 9 (Gewährleistungen) und 11 (Haftungsbeschränkung) vorgesehen, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig.
4.6. Steuern.
Die im Auftrag fälligen Beträge sind an Spherity ohne Abzüge zu zahlen und verstehen sich netto, also ohne Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Belastungen durch staatliche Stellen (gleich welcher Ebene), einschließlich aber nicht beschränkt auf Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Eigentums-, Quellen- oder Mehrwertsteuern. Falls gesetzlich vorgeschrieben, hat der Kunde sämtliche einzubehaltenden oder abzugsfähigen Steuern zusätzlich zu zahlen. Die vorstehenden Sätze gelten jedoch nicht für Steuern auf das Nettoeinkommen von Spherity.
4.7. Aussetzung der Dienstleistung.
Befindet sich das Kundenkonto zehn (10) Tage oder länger im Zahlungsverzug, ist Spherity zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln berechtigt, den Zugang des Kunden zur Dienstleistung ohne Haftung auszusetzen, bis sämtliche fälligen Beträge und ggf. anfallenden Vertragsstrafen vollständig bezahlt wurden.
5. KUNDENDATEN & DATENSCHUTZ
5.1. Schutz personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten – definiert als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – unterliegen sämtlichen Schutzmaßnahmen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Zusätzlich und ohne Einschränkung der allgemeinen Bestimmungen über personenbezogene Daten vereinbaren die Parteien, dass jede Partei personenbezogene Daten nur insoweit verarbeitet, anwendet, einsehen und nutzt, wie es zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Keine der Parteien wird personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei weitergeben oder deren Nutzung anderweitig gestatten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von der anderen Partei angewiesen oder genehmigt. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze sowie bewährter Verfahren in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit.
5.2. Datensicherheit.
Beide Parteien verpflichten sich zur vollständigen Einhaltung der Datenschutz- und Datenschutzgesetze in allen relevanten Rechtsordnungen und stellen sicher, dass ihre jeweiligen Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer die Bestimmungen dieser Gesetze einhalten. Beide Parteien versichern, dass sie Richtlinien und Verfahren – einschließlich gegebenenfalls verbindlicher Vereinbarungen – entwickelt und umgesetzt haben, die sie weiterhin aufrechterhalten, um eine wirksame Informationssicherheit zu gewährleisten. Diese beinhalten administrative, technische und physische Schutzmaßnahmen, die darauf ausgelegt sind:
(i) die Vertraulichkeit, Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Informationen sicherzustellen;
(ii) gegen vorhersehbare Bedrohungen oder Gefahren für die Vertraulichkeit, Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit dieser Informationen zu schützen;
(iii) unbefugten Zugriff oder unzulässige Nutzung dieser Informationen zu verhindern; und
(iv) eine ordnungsgemäße Entsorgung dieser Informationen sicherzustellen.
Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich benachrichtigen, wenn
(i) ein Verstoß gegen Vertraulichkeit oder Sicherheit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung durch sie selbst oder durch einen ihrer Beauftragten oder Subunternehmer auftritt;
(ii) eine unbefugte Offenlegung von Kundendaten erfolgt; oder
(iii) ein Verstoß gegen Informationssicherheitsrichtlinien oder -verfahren im Rahmen dieser Vereinbarung vorliegt.
Die Benachrichtigung hat spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls zu erfolgen.
6. VERANTWORTLICHKEITEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DES KUNDEN
6.1. Zulässige Nutzung.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungsrichtlinie („AUP“).
6.2. Unbefugter Zugriff.
Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um unbefugten Zugriff auf das System zu verhindern, insbesondere durch den Schutz von Passwörtern und anderen Zugangsdaten. Sofern dem Kunden Passwörter für den Zugriff auf das System zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Kunde, sicherzustellen, dass alle zugelassenen Nutzer ihre Benutzer-IDs und Passwörter streng vertraulich behandeln und diese Informationen nicht an unbefugte Personen weitergeben. Der Kunde informiert Spherity unverzüglich über jede bekannte oder vermutete unbefugte Nutzung des Systems oder Sicherheitsverletzung in Bezug auf das System und ergreift nach besten Kräften und unter angemessenen Aufwand geeignete Maßnahmen zur Behebung eines solchen Vorfalls, sofern zutreffend. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die über seine Konten und Passwörter vorgenommen werden.
6.3. Gesetzeskonformität.
Bei der Nutzung des Systems verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze, insbesondere solcher zum Schutz personenbezogener Daten sowie aller sonstigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Schutz von Kundendaten.
6.4. Nutzer und Systemzugang.
Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für:
(a) die Nutzung des Systems durch seine Nutzer, einschließlich unbefugten Nutzerverhaltens und jedes Verhaltens, das gegen die AUP oder die für den Kunden geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen würde; sowie
(b) jede Nutzung des Systems über das Kundenkonto, unabhängig davon, ob diese autorisiert ist oder nicht.
Der Kunde darf seine Dienstleister sowie Mitarbeiter und Dienstleister verbundener Unternehmen als zugelassene Nutzer zulassen; jedoch bleibt der Kunde für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung durch jeden dieser Dienstleister verantwortlich. Jede Nutzung des Systems durch solche Dienstleister erfolgt ausschließlich zum Nutzen des Kunden.
7. EIGENTUM
7.1. Rechte an geistigem Eigentum am System.
Der Kunde erkennt an, dass ihm im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte an geistigem Eigentum übertragen oder abgetreten werden. Der Kunde erhält lediglich ein eingeschränktes Nutzungsrecht an den Spherity-Diensten, unabhängig von der Verwendung von Begriffen wie „Kauf“, „Verkauf“ oder ähnlichen Ausdrücken in dieser Vereinbarung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Spherity bzw. dessen Lieferanten alle Rechte, Eigentumsrechte und Interessen (einschließlich aller Patent-, Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und sonstigen Schutzrechte) an der Spherity-Technologie behalten.
8. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
8.1. Vertraulichkeit.
Beide Parteien erkennen an, dass alle vertraulichen Informationen das Eigentum der offenlegenden Partei darstellen, sofern diese Informationen zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich gekennzeichnet wurden oder die empfangende Partei vernünftigerweise aufgrund der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung davon ausgehen musste, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt. Jegliche Spherity-Technologie, Leistungsinformationen im Zusammenhang mit dem System sowie die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten ohne weitere Kennzeichnung oder zusätzliche Bezeichnung als vertrauliche Informationen von Spherity. Darüber hinaus gelten sämtliche Gebühren, Preisgestaltungen und vertraglichen Informationen als vertrauliche Informationen von Spherity, es sei denn, diese wurden von Spherity selbst veröffentlicht oder offengelegt. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet, verpflichtet sich die empfangende Partei, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und weder zu nutzen noch offenzulegen.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass:
(i) sie rechtmäßig im Besitz dieser Informationen war oder ihr diese Informationen bereits vor der Offenlegung bekannt waren;
(ii) sie ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden;
(iii) sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erhalten wurden;
(iv) sie unabhängig von Mitarbeitern oder Auftragnehmern der empfangenden Partei entwickelt wurden, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten; oder
(v) sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften, regulatorischer Anforderungen oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen (in diesem Fall jedoch nur im erforderlichen Umfang und mit vorheriger Benachrichtigung der offenlegenden Partei, soweit zulässig).
8.2. Unterlassungsanspruch.
Beide Parteien erkennen an, dass ein Verstoß gegen diesen Artikel 8 der jeweils anderen Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den ein finanzieller Schadenersatz keine angemessene Entschädigung darstellen würde. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln ist die verletzte Partei daher berechtigt, eine einstweilige Verfügung gegen einen solchen (drohenden) Verstoß zu erwirken, ohne den tatsächlichen Schaden nachweisen oder eine Sicherheitsleistung hinterlegen zu müssen.
8.3. Rechtevorbehalt.
Diese Vereinbarung beinhaltet keine Übertragung von Eigentumsrechten an vertraulichen Informationen und gewährt keine Lizenzen daran.
8.4. Ausnahmen und Immunität.
Gemäß dem „Defend Trade Secrets Act of 2016“, 18 USC Abschnitt 1833(b), wird der Kunde hiermit darauf hingewiesen und erkennt an, dass ungeachtet der vorstehenden oder sonstiger Bestimmungen dieser Vereinbarung Folgendes gilt:
(a) Immunität. Eine Person kann nicht straf- oder zivilrechtlich gemäß Bundes- oder Landesgesetzen über Geschäftsgeheimnisse haftbar gemacht werden, wenn sie ein Geschäftsgeheimnis offenlegt, das:
(A) –
(i) vertraulich gegenüber einem staatlichen oder lokalen Amtsträger oder einem Anwalt offengelegt wird und
(ii) ausschließlich zum Zweck der Anzeige oder Untersuchung eines vermuteten Gesetzesverstoßes erfolgt; oder
(B) –
im Rahmen einer Klage oder eines sonstigen Verfahrens in einer unter Siegel eingereichten Beschwerde oder einem anderen Dokument offengelegt wird.
(b) Verwendung von Geschäftsgeheimnissen in Klagen wegen Vergeltungsmaßnahmen.
Eine Person, die wegen einer vermuteten Gesetzesverletzung Vergeltungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber erleidet und deshalb eine Klage einreicht, darf das Geschäftsgeheimnis dem eigenen Anwalt offenlegen und im Gerichtsverfahren verwenden, wenn:
(A) alle Dokumente, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, unter Siegel eingereicht werden; und
(B) das Geschäftsgeheimnis nur gemäß gerichtlicher Anordnung offengelegt wird.
9. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
9.1. Von Spherity.
Spherity sichert zu und gewährleistet, dass es Eigentümer des Systems und aller seiner Bestandteile ist oder über eine gültige Lizenz daran verfügt und dass es über die uneingeschränkte Befugnis und Autorität verfügt (und diese beibehalten wird), dem Kunden die in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte am System zu gewähren, ohne dass eine weitere Zustimmung Dritter erforderlich ist. Die Zusicherungen und Gewährleistungen von Spherity in diesem Absatz gelten nicht für die Nutzung des Systems in Kombination mit Hardware oder Software, die nicht von Spherity bereitgestellt wurde.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Gewährleistung gemäß diesem Abschnitt 9.1 wird Spherity auf eigene Kosten unverzüglich eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
(a) dem Kunden das Recht sichern, das System weiterhin zu nutzen;
(b) das System ersetzen oder ändern, sodass keine Schutzrechte verletzt werden; oder
(c) die rechtsverletzenden Funktionen des Dienstes beenden und dem Kunden anteilig etwaige im Voraus gezahlte Gebühren für diese Funktionen entsprechend der verbleibenden Abonnementlaufzeit erstatten.
In Verbindung mit dem Kündigungsrecht des Kunden im Falle eines Verstoßes stellt der vorstehende Absatz die alleinige Verpflichtung und Haftung von Spherity sowie das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der Gewährleistung in diesem Abschnitt 9.1 und bei potenziellen oder tatsächlichen Verletzungen geistiger Eigentumsrechte durch das System dar.
9.2. Vom Kunden.
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass:
(a) er über das uneingeschränkte Recht und die Befugnis verfügt, diese Vereinbarung einzugehen, auszuführen und seine Verpflichtungen daraus zu erfüllen, und dass ihm keine anhängigen oder drohenden Klagen oder Verfahren bekannt sind, die seine Fähigkeit zur Erfüllung dieser Vereinbarung wesentlich beeinträchtigen könnten;
(b) er seine Identität korrekt angegeben hat und keine falschen Informationen über sich selbst im System oder über das System bereitgestellt hat; und
(c) er eine juristische Person, eine Einzelunternehmung einer mindestens 18-jährigen natürlichen Person oder eine sonstige nach geltendem Recht geschäftsfähige Einheit ist.
9.3. Haftungsausschluss für Gewährleistungen.
SOWEIT NICHT ANDERS IM GÜLTIGEN SLA ODER IN ABSCHNITT 9.1 OBEN VORGESEHEN, AKZEPTIERT DER KUNDE DAS SYSTEM „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS ODER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS GESETZEN, GESCHÄFTSABLÄUFEN, LEISTUNGSVERHALTEN ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGEBEN.
10. SCHADENSERSATZ
10.1. Der Kunde stellt Spherity von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Haftungen und Aufwendungen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten und -auslagen) frei, verteidigt Spherity gegen diese und hält Spherity schadlos, sofern diese aus oder im Zusammenhang mit (a) den Kundendaten oder einem Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 5 dieser Vereinbarung oder (b) einer unbefugten oder rechtswidrigen Nutzung des Systems durch den Kunden entstehen.
Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, sofern der Kunde für die betreffenden Ansprüche, Kosten, Schäden, Verluste, Haftungen und Aufwendungen Dritter nicht verantwortlich ist. Die Verpflichtung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde
(i) unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche informiert wird (wobei eine rechtzeitige Mitteilung erfolgen muss, die dem Kunden eine unbeeinträchtigte Verteidigung ermöglicht),
(ii) das ausschließliche Recht erhält, die Untersuchung, Verteidigung oder Beilegung solcher Ansprüche zu steuern und zu leiten, und
(iii) sämtliche angemessene Unterstützung durch Spherity auf Kosten des Kunden erhält.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1. Spherity haftet für Schäden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen haftet Spherity nur bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einer Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit, die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt, ist die Haftung von Spherity auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Spherity.
12. ÄNDERUNGEN
12.1. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien geändert werden. Sofern Spherity einen vollständig automatisierten Prozess anbietet, gilt die Zustimmung von Spherity zu einer geänderten Vereinbarung als impliziert und bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung, sobald der Kunde derselben geänderten Vereinbarung zustimmt.
12.2. Die geänderte Vereinbarung tritt an dem in der Änderungsmitteilung angegebenen Datum in Kraft und wird ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Spherity wird den Kunden per E-Mail über die Änderung informieren. Wenn der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist, muss er Spherity innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand der Änderungsmitteilung durch Spherity schriftlich informieren.
Nach Eingang einer solchen Mitteilung durch den Kunden unterliegt das Abonnement weiterhin der vor der Änderung geltenden Vereinbarung, bis zur nächsten Verlängerung der Abonnementlaufzeit. Danach gilt die jeweils aktuelle, geänderte Vereinbarung.
Sollte es Spherity jedoch nicht mehr möglich sein, das Abonnement auf Grundlage der alten Vereinbarung zu erbringen (z. B. aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder allgemeiner Produktänderungen), endet die Vereinbarung sowie die betroffene Dienstleistung mit entsprechender Mitteilung von Spherity an den Kunden gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3 (Laufzeit und Kündigung) dieser Vereinbarung.
Ein Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten oder Rechtsmitteln durch verspätete Ausübung oder fehlenden Widerspruch gilt nicht als Verzicht auf dieses oder andere Rechte oder Rechtsmittel. Ein einmaliger Verzicht gilt nicht als Verzicht auf zukünftige Ansprüche.
13. JURISTISCHE PERSONEN UND ANWENDBARER SERVICE
13.1. Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind die folgenden juristischen Personen für die jeweilige Dienstleistung verantwortlich:
(a) Spherity Inc, 127 West 30th Street, 9th Floor, New York, NY, ist verantwortlich für CARO;
(b) Spherity GmbH, Emil-Figge-Straße 80, 44227 Dortmund, Deutschland, ist verantwortlich für VERA und EIDA.
13.2. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist die in Abschnitt 13.1 angegebene juristische Person, die für die im Auftrag genannte Dienstleistung verantwortlich ist, die vertragsschließende Partei. Mit der Annahme dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass die jeweils zuständige juristische Person Vertragspartner ist.
14. ALLGEMEINES
14.1. Unabhängige Vertragspartner.
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und werden sich in jeder Hinsicht als solche darstellen. Keine der Parteien ist Vertreter der anderen Partei und keine darf im Namen der anderen Verpflichtungen eingehen.
14.2. Unterauftragnehmer.
Spherity kann zur Erbringung von Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung Unterauftragnehmer einsetzen. Spherity bleibt jedoch verantwortlich für
(i) die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch solche Unterauftragnehmer und
(ii) die Gesamtleistung des Systems gemäß dieser Vereinbarung.
14.3. Mitteilungen.
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen müssen schriftlich an die in der Bestellung angegebenen Adressen (oder eine von einer der Parteien schriftlich mitgeteilte neue Adresse) erfolgen und gelten als zugegangen:
(i) bei Übergabe per Hand – sofort bei Empfang,
(ii) bei Versand durch Kurier – am ersten Werktag nach Absendung,
(iii) bei Einschreiben oder Rückscheinbrief – am zweiten Werktag nach Aufgabe zur Post,
(iv) bei E-Mail – am ersten Werktag nach Versand, vorausgesetzt, beide Parteien haben die E-Mail-Adresse der jeweils anderen freigegeben (whitelist).
14.4. Autorisierte Administratoren.
Spherity bestätigt die Bearbeitung der Bestellung (einschließlich des bestätigten Bestelldatums) gegenüber dem im Auftrag genannten Hauptkontakt. Die vom Kunden im Auftrag oder in sonstigen relevanten schriftlichen Mitteilungen angegebenen Kontaktdaten autorisierter Administratoren werden von Spherity zur Kommunikation über Ausfallzeiten und Vorfälle verwendet. Änderungen dieser Kontaktdaten teilt der Kunde Spherity unverzüglich mit.
14.5. Primärer Zugriffsort.
Sofern der Kunde im Auftrag keinen primären Zugriffsort angibt, verwendet Spherity standardmäßig die „Sold-to“-Adresse des Kunden als primären Zugriffsort.
14.6. Höhere Gewalt.
Verzögerungen, Nichterfüllungen oder Leistungsstörungen stellen keinen Vertragsbruch dar, soweit sie auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie z. B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Hurrikans), Streiks, zivile Unruhen, Embargos oder sonstige Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der leistenden Partei liegen.
14.7. Abtretung und Rechtsnachfolge.
Diese Vereinbarung ist für die zugelassenen Rechtsnachfolger und Zessionare der Parteien bindend und ihnen gegenüber wirksam. Keine Partei darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, es sei denn, es handelt sich um
(i) eine Abtretung an ein verbundenes Unternehmen oder
(ii) eine Übertragung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder einem sonstigen Übergang aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte oder stimmberechtigten Anteile der betreffenden Partei, wobei in beiden Fällen eine Benachrichtigung an die andere Partei erforderlich ist. Jede nicht ausdrücklich nach diesem Abschnitt 14.7 zulässige Abtretung ist nichtig.
14.8. Salvatorische Klausel.
Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Parteien auf alle gesetzlichen Regelungen, die eine Klausel dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklären würden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird sie so ausgelegt, dass sie ihrem beabsichtigten Zweck im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang entspricht, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam.
14.9. Kein Verzicht.
Keiner Partei wird unterstellt, auf Rechte aus dieser Vereinbarung verzichtet zu haben, es sei denn, ein autorisierter Vertreter hat ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet. Ein Verzicht auf einen Vertragsverstoß gilt nicht als Verzicht auf einen anderen oder künftigen Verstoß.
14.10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand.
Diese Vereinbarung und sämtliche daraus entstehenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterliegen:
(a) in Nordamerika dem Recht des Bundesstaates Delaware, USA,
(b) im übrigen Teil der Welt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Gerichtsstand Dortmund.
Ausgenommen ist die Anwendung von
(a) Kollisionsnormen,
(b) dem UN-Kaufrecht von 1980 (CISG) und
(c) sonstigem internationalen Recht.
Die Parteien stimmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von (a) Delaware, USA, oder (b) Dortmund, Deutschland, zu. Diese Regelung gilt auch für außervertragliche Ansprüche (z. B. Deliktsrecht).
14.11. Anwaltsgebühren und -kosten.
Die obsiegende Partei in einem Verfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Ersatz ihrer angemessenen Anwaltskosten und -auslagen.
14.12. Widersprüche.
Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und online veröffentlichten Richtlinien von Spherity (einschließlich AUP oder Datenschutzerklärung) gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung vorrangig.
14.13. Auslegung.
Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung nicht zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei ausgelegt wird, nur weil sie die Vereinbarung verfasst hat.
14.14. Technologietransfer.
Der Kunde verpflichtet sich,
(a) Dritten keinen Zugang zum System zu gestatten oder dieses unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften im Zuständigkeitsbereich seines primären Zugriffsorts zu nutzen oder
(b) Software von Spherity nicht ohne Einhaltung sämtlicher relevanter Exportvorschriften aus dem jeweiligen Hoheitsgebiet zu exportieren.
Insbesondere darf der Kunde Dritten keinen Zugang zum System in oder Export in ein Land gewähren, das einem Embargo unterliegt, welches im Zuständigkeitsbereich des primären Zugriffsorts durchgesetzt wird.
14.15. Gesamte Vereinbarung.
Sofern keine gesondert verhandelte, gültige und inhaltlich im Wesentlichen gleichwertige Vereinbarung zwischen den Parteien unterzeichnet wurde, stellt diese Vereinbarung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder zeitgleichen schriftlichen oder mündlichen Absprachen, Verhandlungen und Erklärungen zum Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich auf solche vorherigen oder gleichzeitigen Kommunikationen gestützt.
Anhang A: Akzeptanz-Nutzungsrichtlinie
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Nutzungsrichtlinie (AUP). Der Kunde darf nicht (und wird auch keinen Dritten gestatten):
-
Teile des Systems zu vermieten, zu verleasen, zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder unterzulizenzieren;
-
das System zur Bereitstellung oder Integration in ein Produkt oder eine Dienstleistung für Dritte zu verwenden;
-
das System zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder nicht öffentliche APIs des Systems zu erlangen (diese Einschränkungen gelten jedoch nicht, soweit und sofern dies nach geltendem Recht unzulässig ist – in diesem Fall ist Spherity im Voraus darüber zu informieren);
-
das System zu modifizieren oder darauf basierende abgeleitete Produkte zu erstellen;
-
proprietäre oder sonstige Hinweise im System (einschließlich in Berichten oder ausgedruckten Daten) zu entfernen oder unkenntlich zu machen; oder
-
Informationen über die Leistungsfähigkeit des Systems öffentlich zu verbreiten.
Alle vorgenannten Einschränkungen gelten ebenfalls für die Dokumentation sowie für jede von Spherity bereitgestellte Software.
Falls Spherity einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung – insbesondere durch Nutzer – vermutet, kann der Zugriff des Kunden auf das System ohne vorherige Ankündigung ausgesetzt werden. Dies gilt zusätzlich zu allen anderen Spherity zustehenden Rechtsmitteln.
Weder diese Vereinbarung noch diese AUP verpflichten Spherity, Maßnahmen gegen den Kunden, Nutzer oder Dritte im Falle eines Verstoßes zu ergreifen – Spherity bleibt jedoch frei, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Anhang B: Service-Level und Support-Bedingungen
Dieses Dokument legt die Service-Level- und Supportbedingungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Spherity fest und stellt eine Service Level Agreement („SLA“) dar. Es ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und tritt gleichzeitig mit diesen in Kraft. Dieses SLA umfasst allgemeine Service-Level- und Supportbedingungen, die für jede Systembereitstellung gelten, sowie spezifische Service-Level- und Supportbedingungen, die nur gelten, wenn sie im Auftrag ausdrücklich genannt sind.
Allgemeine Service-Level- und Supportbedingungen
A. VERFÜGBARKEIT
Während der Abonnementlaufzeit des Systems unterliegt das System der unten aufgeführten Zielverfügbarkeit:
1. Verfügbarkeit . Spherity stellt das System mindestens für den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Prozentsatz pro Kalendermonat („ Zielsystemverfügbarkeit “) zur Verfügung, vorbehaltlich der unten aufgeführten Ausnahmen. „ Verfügbar “ bedeutet, dass das System für die vorgesehenen Zwecke im Wesentlichen betriebsbereit ist. „ Gesamtausfallzeit “ bezeichnet die Zeit, in der das System nicht verfügbar ist.

Die Systemverfügbarkeit wird anhand der folgenden Formel gemessen. Der Gewichtungsfaktor ist der Schweregraddefinition in Abschnitt E zu entnehmen. Die maximale Gewichtung beträgt 100 %. Das bedeutet, dass parallele Vorfälle maximal 100 % ergeben.

2. Ausschlüsse. DIE ERREICHUNG DER ZIELSYSTEMVERFÜGBARKEIT WIRD NICHT BEEINTRÄCHTIGT DURCH AUSFALLZEITEN, DIE AUF FOLGENDE AUSSCHLÜSSE ZURÜCKZUFÜHREN SIND: GEPLANTE WARTUNGSZEITEN, NOTFALLWARTUNGEN SOWIE PROBLEME, DIE DURCH UMSTÄNDE AUSSERHALB DES ZUMUTBAREN EINFLUSSBEREICHS VON SPHERITY VERURSACHT WERDEN (Z. B. HÖHERE GEWALT, HANDLUNGEN DER REGIERUNG, ÜBERSCHWEMMUNGEN, BRÄNDE, ERDBEBEN, ZIVILE UNRUHEN, TERRORAKTE, STREIKS ODER ANDERE ARBEITSKONFLIKTE – AUSSER BEI SPHERITY-MITARBEITERN –, DENIAL-OF-SERVICE-ANGRIFFE, AUSFÄLLE VON DRITTSYSTEMEN, DIE NICHT SPHERITY ODER DEREN UNTERAUFTRAGNEHMERN ZUZURECHNEN SIND, AUSFÄLLE ODER VERZÖGERUNGEN BEI DRITTANBIETER-INTERNETZUGÄNGEN, AUSFÄLLE DER MOBILFUNKVERBINDUNG AUS BELIEBIGEM GRUND ODER PROBLEME, DIE DURCH GERÄTE, AUSSTATTUNGEN ODER SYSTEME DES KUNDEN VERURSACHT WERDEN) („AUSSCHLÜSSE“).
„Geplante Wartungszeit“ bezeichnet Ausfallzeiten während eines Wartungsfensters, die zu Wartungszwecken gemäß einem von Spherity veröffentlichten Zeitplan durchgeführt werden (üblicherweise während erwartungsgemäß geringer Nutzung). „Notfallwartung“ bezeichnet Wartungsarbeiten zur Behebung kritischer Probleme, die durch Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Spherity entstehen.
B. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (einschließlich Zahlungsverpflichtungen) im Rahmen dieser Service-Level- und Supportbedingungen, sofern diese auf Ursachen außerhalb ihres Einflussbereichs zurückzuführen sind. Hierzu zählen unter anderem Krieg, Sabotage, die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen (sofern diese die Erbringung der betreffenden Dienstleistung unmöglich machen), Ausfall oder Mangel an Energieversorgung, Handlungen oder Unterlassungen von Regierungsbehörden oder Aufsichtsbehörden (sofern diese die Erbringung der betreffenden Dienstleistung unmöglich machen) sowie terroristische Handlungen und nationale Notstände.
Eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung stellt keinen Verstoß gegen diese Service-Level- und Supportbedingungen dar.
C. ÜBERWACHUNG
Spherity überwacht das System, wobei die Systemverfügbarkeit der Software selbst regelmäßig überprüft wird.
D. UMFANG DER UNTERSTÜTZUNG
Spherity bietet Anwendungs- und technischen Support für das System.
E. DEFINITIONEN DER SCHWEREGRADE
In der folgenden Tabelle sind die Schweregrade der Fehler, ihre Beschreibung und typische Beispiele für die Schweregrade aufgeführt.

F. KOMMUNIKATION
1. Kunde zu Spherity

2. Spherity to Customer
Der Kunde übermittelt Spherity die Kontaktdaten der autorisierten Administratoren gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann bis zu fünf (5) namentlich benannte Kontakte für die Kommunikation mit dem Spherity-Kundensupport benennen.
Neben den in Abschnitt „Kunde an Spherity“ genannten Kommunikationskanälen bietet Spherity zusätzlich Statusseiten und E-Mail-Benachrichtigungen an.
Der Status des CARO-Systems ist verfügbar unter: https://status.caro.vc/
Der Status des VERA-Systems ist verfügbar unter: TBD
Im Falle von Problemen prüft der Kunde die jeweiligen Statusseiten. Bei einer Störung mit Schweregrad 1 oder 2 aktualisiert Spherity die entsprechenden Statusseiten fortlaufend, um den Kunden über den Fortschritt der Störungsbehebung zu informieren. Ebenso wird jede vereinbarte Ausfallzeit oder jedes Wartungsfenster auf den jeweiligen Statusseiten kommuniziert.
Wird eine Störung von Spherity entdeckt, informiert Spherity den Kunden innerhalb der in den spezifischen Service-Level- und Supportbedingungen beschriebenen Fristen.
G. GLOSSAR
Dieses Glossar erläutert technische Begriffe und definiert großgeschriebene Begriffe, die in den allgemeinen und spezifischen Service-Level- und Supportbedingungen von Spherity verwendet werden, sofern diese nicht bereits hier oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind.
Vereinbarte Ausfallzeit:
Spherity beantragt Zeitfenster für Wartungsarbeiten und andere angekündigte Ausfallzeiten, die einer gegenseitigen Vereinbarung bedürfen. Der Kunde kann das angefragte Wartungszeitfenster aus triftigen geschäftlichen Gründen ablehnen, verpflichtet sich jedoch, in gutem Glauben mit Spherity zusammenzuarbeiten, um eine einvernehmliche Ausfallzeit zu vereinbaren, die den Geschäftsbetrieb des Kunden nicht beeinträchtigt. Vereinbarte Ausfallzeiten beeinflussen die Zielsystemverfügbarkeit nicht.
Störung (Incident):
Jedes Ereignis, das nicht Teil des normalen Betriebs eines Dienstes ist und das eine Unterbrechung oder Qualitätsminderung des Dienstes verursacht oder verursachen kann.
Wartungsfenster:
Wenn Spherity Wartungsarbeiten außerhalb vereinbarter Ausfallzeiten benötigt, muss dies dem Kunden mindestens fünf (5) Werktage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Bei dringenden Angelegenheiten informiert Spherity den Kunden so kurzfristig wie nötig, jedoch so früh wie möglich. Wartungsfenster können auch feste, regelmäßig wiederkehrende Zeiträume umfassen, die von Spherity nur einmal und im Voraus bei Terminänderungen an den Kunden kommuniziert werden müssen. Geplante Ausfallzeiten des Systems innerhalb eines Wartungsfensters beeinflussen die Zielsystemverfügbarkeit nicht.
Produktivsysteme:
Produktivsysteme sind Live-Dienste mit direkter Benutzerinteraktion. Staging-Umgebungen, Testsysteme und ähnliche Instanzen gelten nicht als Produktivsysteme.
Reaktionszeit:
Zeitraum zwischen der Meldung einer Störung durch den Kunden und der anschließenden Reaktion von Spherity.
Servicezeit:
Zeitraum, während dem das System betriebsbereit sein muss.
Lösungszeit (Time to Resolution, TTR):
Zeitraum zwischen der Meldung einer Störung durch den Kunden oder deren Feststellung durch Spherity und dem Zeitpunkt der Behebung der Störung, der Implementierung einer Zwischenlösung (Work-Around) oder der Mitteilung eines Maßnahmenplans zur Wiederherstellung des Systems.
Zwischenlösung (Work-Around):
Methode zur Minderung oder Beseitigung der Auswirkungen einer Störung oder eines anderen Problems, für das noch keine vollständige Lösung verfügbar ist.
Werktag:
Alle Tage außer Wochenenden und US-amerikanischen Feiertagen.
Spezifische Service-Level- und Supportbedingungen
Alle oben genannten allgemeinen Service-Level- und Supportbedingungen gelten auch für die folgenden spezifischen Service-Level- und Supportbedingungen, die jeweils eine Erweiterung der allgemeinen Service-Level- und Supportbedingungen darstellen und für den Service von Spherity gelten, wie in der spezifischen Bestellung angegeben.
Servicebedingungen-Verlängerung - Basic
A. SUPPORT-LEVEL UND REAKTIONSZEITEN
Alle während der Nutzung auftretenden Vorfälle werden gemäß den Allgemeinen Service- und Supportbedingungen mit Schweregrad 3 eingestuft und behandelt. Informationen zur Behandlung von Vorfällen mit Schweregrad 3 finden Sie in der Servicebedingungen-Erweiterung – Premium. Der Support wird auf Englisch angeboten.
Servicebedingungen-Verlängerung - Premium
A. DIENSTLEISTUNGSGUTHABEN
1. Remedy for Failure to Meet Target System Availability. If Spherity fails to meet Target System Availability in any calendar month, as Customer’s sole and exclusive remedy, Customer may request a service credit (“Service Credit”) within thirty (30) days of the failure. For each valid Service Credit request, Spherity will credit Customer’s account with an amount equivalent to one day’s current monthly Subscription Fee for each one percent (1%) or any portion thereof by which Spherity failed to meet Target System Availability in the applicable calendar month. Service Credits will be capped at a maximum of one-half of total monthly Subscription Fee for the applicable System. Service Credits will be applied to the Subscription Fee charged for the next Subscription Term, provided that, if the Agreement is terminated, or otherwise does not renew, such Service Credits will be paid out to Customer within ninety (90) days from the date of termination/non-renewal. Service Credits will be calculated using the following formula:

B. SUPPORT-LEVEL UND REAKTIONSZEITEN
Dieser Abschnitt definiert den Support-Level und die Problembehandlung des Systems. Die folgenden Tabellen gelten nur für Produktionssysteme. Alle Zeitangaben beziehen sich auf EST (Eastern Standard Time, Nordamerika). Der Support wird in englischer Sprache angeboten.
1. Unterstützungsebenen

2. Vorfälle
